Die Auswahl, Instruktion und Ueberwachung durch den Verwaltungsrat und eine allfällige vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum VR-Delegierten resp. CEO bzw. CFO sind stark persönlichkeits-, funktions- und fallbezogen, so dass Entscheidungen, Vorgehen und Kommunikation im individuell konkreten Einzelfall zu bestimmen sind.
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Kadermitarbeiter
Individuelle Handhabung
Rechtsgebiet:
Kadermitarbeiter
Stichworte:
Arbeitsvertrag, Kader, Kadermitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG