Zur Vermeidung späterer Unstimmigkeiten und Massnahmen aus Auskünften, Interviews uam (Richtigstellungen, Berichtigungen und Gegendarstellungen etc.) empfiehlt sich das Mittel von Pressecommuniques. Ein Pressecommunique bietet einen gewissen Schutz gegen unpräzise Parteiäusserungen und Fehlinterpretationen der Presse. – Der Zeitaufwand für die vorausgehende Informationsredaktion ist meistens geringer als für die nachherige Schadensbegrenzung.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.