Gewisse Wünsche nach mehr Konsumentenschutz scheiterten, zum Beispiel:
- Geplantes Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr (1998)
- Geplantes Bundesgesetz über Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien (1998/2000)
Unter dem Eindruck der ehemaligen EWR-Vorgaben sollten Vorgaben des verbraucherrechtlichen „acquis communautaire“ ins schweizerische Recht integriert werden. Nach Ablehnung des EWR-Abkommens scheiterte das geplante Folgeprogramm.
Weiterführende Informationen
- Materialien
- BBl 1993 I 805
- Presse
- Ein neues Obligationenrecht für die Schweiz? Kein autonomer Nachvollzug europäischen Rechts, NZZ Nr. 39/2007, S. 29