Der Konsumentenschutz als Schutz des Schwächeren greift bei folgenden Geschäftsvorfällen in die Wettbewerbs- und Vertragsfreiheit ein:
- VERTRAGLICHER KONSUMENTENSCHUTZ
- Konsumentenvertragsrecht
- Haustürgeschäfte
- Konsumkredit
- Reiserecht
- PRODUKTEHAFTUNG / PRODUKTESICHERHEIT
- Produktehaftpflicht