Vereinbarungen, welche die Produktehaftpflicht gegenüber dem Geschädigten beschränken oder wegbedingen, sind nichtig (vgl. PrHG 8):
Nichtigkeit
- Grundsatz
- Alle Vereinbarungen, die – im Voraus – die Haftung beschränken oder wegbedingen
- Ziel
- Verstärkung des Konsumentenschutzes
Abgrenzungen
- Auch keine Haftungswegbedingung auch auf dem Wege der Produktpräsentation
- Unzulässige Haftungsbeschränkung, wenn sie in allgemeiner, unklarer und / oder unverständlicher Weise
- auf Produktrisiken hinweist
- alle Produktgefahren auflistet
- über bestehende Produktfehler informiert
- Zulässigkeit, wenn es sich um Gefahrenhinweise handelt (Warnhinweise in Medikamentenbeipackzettel oder auf Medikamentenpackung)
- Unzulässige Haftungsbeschränkung, wenn sie in allgemeiner, unklarer und / oder unverständlicher Weise
- zwischen Haftungswegbedingung und Produktpräsentation
- schwierige Abgrenzung zwischen zulässiger bzw. erforderlicher Instruktion und unzulässiger Haftungsbeschränkung
Ausnahmen
- Verzichtsmöglichkeit des Geschädigten, sofern innerhalb der üblichen Schranken des Gesetzes (vgl. OR 19 f. + OR 100)
- auf die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche
- auf andere ausservertraglichen Ansprüche
- Verzicht nach Eintritt des schädigenden Ereignisses
- zur Regulierung des Schadenfalls
Gesetzestexte
Art. 8 PrHG Wegbedingung der Haftung
Vereinbarungen, welche die Haftpflicht nach diesem Gesetz gegenüber dem Geschädigten beschränken oder wegbedingen, sind nichtig.
Literatur
- FELLMANN WALTER / VON BÜREN-VON MOOS GABRIELLE, Grundriss der Produktehaftpflicht, Bern 1993, Rz 362
- HESS HANS-JOACHIM, Kommentar zum Produktehaftpflicht (PrHG), 2. Auflage, Bern/Stuttgart 1996, N 21 zu PrHG 8 und N 63 zur PrHG 4