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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Vereinfachtes Verfahren

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das „vereinfachte Verfahren“ (ZPO 243 – ZPO 247) ist geprägt durch folgende Merkmale:

  • erleichterte Formen
  • verstärkte Mündlichkeit
  • aktivere Rolle des Gerichts bzw. des Einzelrichters

Dieses Verfahren ist vor allem für kleinere Streitigkeiten und für Angelegenheiten des sozialen Privatrechts vorgesehen.

Vgl. hiezu ferner: Vereinfachtes Verfahren

Abgrenzung zum ordentlichen Verfahren

Demgegenüber ist das sog. „ordentliche Verfahren“ in folgenden Fällen anwendbar:

  • vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert ab CHF 30‘000 (ZPO 243 Abs. 1 e contrario)
  • Streitigkeiten, welche in die Zuständigkeit einer einzigen kantonalen Instanz fallen (ZPO 5 – ZPO 7)
  • Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten, die nicht dem „vereinfachten Verfahren“ zugewiesen sind

Vgl. hiezu ferner: Ordentliches Verfahren

Weitere Detailinformationen

Gesetzestexte

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