LAWINFO

Miteigentum

QR Code

Notwendige bauliche Massnahmen

Rechtsgebiet:
Miteigentum
Stichworte:
Miteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlage

  • ZGB 647c i.V.m. ZGB 647 Abs. 2 Ziffer 2

Rechtsnatur

  • Kategorie der notwendigen Verwaltungsmassnahmen

Gegenstand

  • Notwendige bauliche Massnahmen

Beschlussfassung

  • Zustimmung der Mehrheit aller Miteigentümer
    • Erschwerung der Beschlussfassungsquoren durch Rechtsgeschäft ist zulässig
    • Erleichterung der Beschlussfassungsquoren erscheint ebenso als möglich
  • Keine Kompetenz des einzelnen Miteigentümers, von sich aus notwendige bauliche Massnahmen veranlassen
  • Ablehnung des Antrags durch die Mehrheit der Miteigentümer
    • Recht des unterlegenen antragstellenden Miteigentümers auf richterliche Anordnung der notwendigen baulichen Massnahmen
    • siehe nachfolgend

Gerichtliche Anordnung notwendiger baulicher Massnahmen

  • Aktivlegitimation
    • Unterlegener Miteigentümer kann Richter anrufen [vgl. ZGB 647 Abs. 2 Ziffer 1]
    • Nach MEIER-HAYOZ ARTHUR, BEK, N 64 zu ZGB 647, kann jeder Miteigentümer an das Gericht gelangen
  • Passivlegitimation
    • Alle nicht klagenden Miteigentümer (Mitwirkungsanspruch richtet sich gegen alle Miteigentümer, vgl. MEIER-HAYOZ ARTHUR, BEK, N 64 zu ZGB 647)
  • Verfahren
    • Einfaches und rasches Verfahren
  • Antrag auf Mitwirkung aller anderen Miteigentümer bei den notwendigen baulichen Massnahmen
  • Entscheidungsmöglichkeiten des Richters
    • Direkte Ausführungsanordnung der notwendigen baulichen Massnahme
    • Einsetzung eines Vertreters, der die erforderliche Massnahme anordnet und durchführt

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.