- Nutzniessungs(stamm)recht
- Nur soweit die Nutzniessung übertragbar ist, ist ihr Wert auch pfändbar
- Nutzniessungserlöse
- Vorbehältlich der Berücksichtigung des Existenzminimums dürften (v.a. periodisch wiederkehrende) Nutzniessungserlöse beim Nutzniesser pfändbar sein (vgl. SchKG 93).
Literatur
- MÜLLER ROLAND M., Basler Kommentar, N 6 zu ZGB 758
- VONDER MÜHLL, Basler Kommentar, SchKG II, N 6 zu SchKG 93
Judikatur
- Unpfändbarkeit höchstpersönlicher Rechte
- BGE 51 III 220, 221
- BGE 43 III 179, 181
- Verbotene Ausübungsübertragung
- BGE 51 III 169, 171 f.
- Eigentümerersatzforderung
- SJ 1968, 235, 238
- Historische Urteile
Weiterführende Informationen
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