LAWINFO

Startup Unternehmen

QR Code

Business Model Canvas: Muster

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ähnliche Geschäftsmodelle basieren zwar auf gleichen Mustern, können aber durch eine differenzierte Handhabung an Dynamik gewinnen und als Inspirationsquelle für die Arbeit an den Geschäftsmodellen dienen:

Entflechtungsmodelle

  • Drei grundsätzliche Geschäftsarten
    • Kundenbeziehungs-Unternehmen
    • Produktions-Unternehmen
    • Infrastruktur-Unternehmen
  • Drei Geschäftsarten mit unterschiedlichen Anforderungen
    • Wirtschaftliche Anforderungen
    • Wettbewerbliche Anforderungen
    • Kulturelle Anforderungen
  • Entflechtende Strukturierung
    • Möglichkeit zur Realisierung des Angebots in einer Unternehmung, aber idealerweise Angebots-Entflechtung in separate Unternehmen (Entities)
  • Beispiele
    • Privatbanken
    • Mobilfunkanbieter

Long Tail

  • Nischenprodukte statt Massenmarkt?
    • Long-Tail = Konzentration auf eine grosse Zahl von Produkten, für den Verkauf in geringen Mengen
      • Top wäre Konzentration auf wenige Produkte, für den Verkauf in grossen Mengen
    • Long-Tail-Geschäftsmodelle setzen voraus
      • Geringe Lagerhaltungskosten
      • Starke Internet-Plattformen für interessierte Nischen-Käufer
  • Beispiele
    • Ebay
    • Youtube
    • Facebook
    • Netflix
    • Lulu.com

Multi-sided Platforms

  • Zusammenbringen von zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Kundengruppen
    • Wertschöpfung durch Interaktion
    • Multi-sided Platforms setzen voraus
      • Die jeweils andere Kundengruppe muss auf der Plattform präsent sein
      • Netzwerkeffekt für die Anlockung weiterer Nutzer
  • Beispiele
    • Google
    • Microsoft Windows
    • Ebay
    • Visa
    • Financial Times

FREE als Geschäftsmodell

  • Ein Kundensegment kann wesentlich und kontinuierlich von einem gebührenfreien Angebot profitieren
    • Die Leistungen an nichtzahlende Kunden werden finanziert:
      • durch einen anderen Teil des Geschäftsmodells
        • zB (automatische) Werbeeinnahmen
        • zB kostenlose Produkte und Dienstleistungen, die Zugriffe auf die Plattform generieren und die Attraktivität der Plattform erhöhen
      • durch ein anderes Kundensegment
    • Freemium
      • Grundlage gibt’s gratis, alles Weitere kostet
        • zB Flickr
      • Grundlage Freemium mit einem besonderen Dreh
        • zB Red Hat
      • Skype vs. Telefongesellschaft
        • zB Skype
      • Versicherungsmodell
        • zB Rega
      • Köder und Hacken
        • zB kostenlose Mobilephones
        • zB Gillette Rasierklingen
  • Beispiele
    • Skype
    • Google
    • Open Source
    • Kostenlose Mobilephone
    • Flickr
    • Metro (Gratiszeitung)

Open Business Models

  • Wertschöpfung durch systematische Zusammenarbeit mit externen Partnern
    • Von aussen nach innen (Buy Innovation)
      • Vernetzen und entwickeln
        • zB Procter & Gamble
    • Von innen nach aussen (Sale Innovation)
      • Der Patente-Pool
        • zB GlaxoSmithKline
    • Verknüpfung
      • Zusammentragen und Verknüpfen von Suchenden und Problemlösern
        • zB InnoCentive
  • Beispiele
    • G&G
    • GlaxoSmithKline
    • InnoCentive

Quelle: OSTERWALDER ALEXANDER / PIGNEUR, a.a.O., S. 60 ff.

5 wichtige Startup-Erfolgsfaktoren

  • IDEE (INNOVATIVE GESCHÄFTSIDEE)
  • TEAM
  • BUSINESS MODEL (GESCHÄFTSMODELL)
  • FINANZIERUNG
  • TIMING

Literatur

  • Allgemein
    • OSTERWALDER ALEXANDER / PIGNEUR YVES, Business Model Generation – Ein Handbuch für Visionäre, Spielveränderer und Herausforderer, Campus Verlag, Frankfurt / New York 2011, S. 60 ff.
    • OSTERWALDER ALEXANDER / PIGNEUR YVES / BERNARD GREG / SMITH ALAN, Entwickeln Sie Produkte und Services, die Ihre Kunden wirklich wollen, mit Value Proposition Design, strategyzer.com/vpd, Campus Verlag, Frankfurt a/Main, 289 S.
    • GASSMANN OLIVER / SUTTER PHILIPP, Praxiswissen Innovationsmanagement – von der Idee zum Markterfolg, 3., Überarbeitete und erweiterte Auflage, München 2013
    • GASSMANN OLIVER / FRANKENBERGER KAROLIN / CSIK MICHAELA, Geschäftsmodelle entwickeln – 55 innovative Konzepte mit dem St. Galler Business Model Navigator, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, CARL HANSER VERLAG, München 2017, 398 S.
    • SCHALLMO DANIEL R.A., Geschäftsmodelle erfolgreich entwickeln und implementieren – Mit Aufgaben und Kontrollfragen, Springer Verlag, Berlin / Heidelberg 2013, 270 S.
  • Entflechtungstabelle
    • HAGEL JOHN / SINGER MARC, „Unbundling the Corporation“, Harvard Business Review, März-April 1999
    • TREACY MICHAEL / WIERSEMA FRED, Marktführerschaft. Wege zur Spitze, 1995
  • Long-Tail-Geschäftsmodelle
    • ANDERSON CHRIS, The Long Tail – Der lange Schwanz: Nischenprodukte statt Massenmarkt – Das Geschäft mit der Zukunft, 2007
    • ANDERSON CHRIS, „The Long Tail“, Wired Magazine, Oktober 2004
  • Multi-sided Platforms
    • EVANS DAVID, „Managing the Maze of multisided Markets“, Strategy & Business, Herbst 2003
  • Free als Geschäftsmodell
    • ANDERSON CHRIS, Free – Kostenlos: Geschäftsmodelle für die Herausforderungen des Internets, 2009
    • ANDERSON CHRIS, „Free! Why $0.00 is the Future of Business“, Wired Magazine, Februar 2008
  • Open Business Models
    • CHESBROUGH HENRY, „The Era of Open Innovation“, MIT Sloan Management Review, Nr. 3, 2003
    • CHESBROUGH HENRY, Open Business Models: How to Thrive in the New Innovation Landscape, 2006

      Kontakt

      Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

      Kontakt / Help

      Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

      Anrede

      Ihr Vorname*

      Ihr Nachname*

      Firma

      Telefonnummer*

      Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

      * = Pflichtfelder

      Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.