Für Startups selber ist die Auswahl von Gesellschaftstypen mit besonderem Steuerstatus nicht zentral, hingegen für die allfällige Entity, die 1) die Beteiligung des klassischen Startup halten oder 2) die Urheberrechte halten, lizenzieren, verwalten und ggf. vertreiben soll. Mit der Unternehmenssteuerreform III sollten die Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus abgeschafft werden.
Weiterführende Informationen
Gesellschaft mit Steuererleichterung (Standortwahl)
- Gesellschaft mit besonderem Steuerstatus | aktiengesellschaft.ch
- Ansiedlung Schweiz | ansiedlung-schweiz.ch
- Steuerstandort | steuerstandort.ch
Gesellschaft mit privilegierter Besteuerung (Gesellschaftszweck oder geografische Entfaltung der Tätigkeit)
- Risikokapitalgesellschaft
- Holdinggesellschaft | holding-gesellschaft.ch
- Domizilgesellschaft | domizil-gesellschaft.ch
- Gemischte Gesellschaft | gemischte-gesellschaft.ch
- Prinzipal-Gesellschaft | prinzipal-gesellschaft.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.