Ausgangslage
Franchising ist ein partnerschafts-basiertes und verkaufsförderungs-orientiertes Absatzsystem:
- Der Franchisegeber hat den Part der Planung, Durchführung und Kontrolle seines Franchisingmodells
- Der Franchisenehmer setzt das Franchisingsystem mit den vorgesehenen Produkten in seinem Vertragsgebiet bzw. an seinem Standort um.
Wichtige Gebiets- und Partnerwahl
Der Erfolg des Franchising-Verhältnisses steht und fällt mit der Stimmigkeit des Franchisekonzepts, zumal die arbeitnehmerähnliche Stellung der Franchisenehmer deren Handlungsspielraum einschränkt. Der Charakter des Franchisegebers ist in dem persönlichkeitsbezogenen Verhältnis von Wichtigkeit, weshalb ein Gegenparteiencheck unerlässlich ist:
Grundlage
- Beziehungs-Elemente
- auf Dauer angelegte B2B-Zusammenarbeit
- Franchisegeber stellt – örtlich und sachlich begrenzt – Geschäftsmodell und Marke gegen Entschädigung
- know how Transfer vom Franchisegeber an den Franchisenehmer
- Franchisenehmer ist Händler/Verkäufer, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, für den Vertrieb der vom Franchisegeber gelieferten Produkte
- Franchise-Fähigkeit
- Übertragbarkeit des know how
- Systematisierbarkeit
- Wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit
- Rechtliche Elemente
- Rechtliche Organisation
- Geschäftsmodell-Nutzung durch den Franchisenehmer
- Entschädigungen
- Vertragselemente
Weitere Detailinformationen
Statt einer Wiederholung sei verwiesen auf:
Weiterführende Informationen
- Lizenz zur Selbstausbeutung | beobachter.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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