Ausgangslage
Bei einem Joint Venture beschliessen zwei oder mehrere Unternehmen vertraglich oder durch Gründung einer Gesellschaft, die gemeinsame Interessenverfolgung durch Zusammenarbeit oder Aufbau eines neuen Unternehmens.
Im Fokus stehen oft Prozesse einer Wirtschaftsstufe wie
- Forschung und Entwicklung (F&E)
- Produktion und/oder
- Vertrieb.
Wichtige Gebiets- und Partnerwahl
Eine Zusammenarbeit in existenziellen Bereichen sollte – wenn möglich – vermieden werden. Zudem empfiehlt sich vorweg einen Gegenparteiencheck:
Grundlage
Ein Joint Venture basiert meistens auf folgenden Elementen:
- Grundvereinbarung (Joint Venture Agreement)
- Satellitenverträge
- Gesellschaftsvertrag(bei gesellschaftsrechtlich organisierten JV)
Weitere Detailinformationen
Statt einer Wiederholung sei verwiesen auf:
Weiterführende Informationen
- Alternativen zum Joint Venture | joint-ventures.ch
- Checkliste: Venture-Management | joint-ventures.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.