Die Art der Revision hängt von der Grösse und der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens ab. Folgende grundsätzlichen Varianten sind möglich:
Ordentliche Revision
- Grundlagen
- OR 728a
- OR 728c
- Gegenstand und Umfang der Prüfung
- Prüfung aus externen Informationen
- zB Richtigbefunds-Bestätigungen von Lieferanten und Kunden
- Prüfung internes Kontrollsystem (IKS)
- Inventurpräsenzpflicht bei Wichtigkeit
- Prüfung der Empfehlung der Jahresrechnung
- Umfassende Berichterstattung
- Prüfung aus externen Informationen
- Revisionsergebnis
- An den Verwaltungsrat
- vollständiger Bericht
- An die Generalversammlung
- Zusammenfassung des Berichts
- An den Verwaltungsrat
Eingeschränkte Revision
- Grundlagen
- OR 728a
- OR 729 ff.
- Voraussetzungen
- Grundsatz
- Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben, so muss die Gesellschaft ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen (vgl. OR 727a Abs. 1
- Ausnahme
- Mit der Zustimmung sämtlicher Aktionäre kann auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden, wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat (vgl. OR 727a Abs. 2)
- Grundsatz
- Gegenstand und Umfang der Prüfung
- Befragungen des Managements
- angemessene Detailprüfungen
- analytische Prüfungshandlungen
- Revisionsergebnis
- An die Generalversammlung
- Zusammenfassung des Berichts
- An die Generalversammlung
Verzicht auf Revision
- Grundlagen
- OR 727a Abs. 2
- OR 727 Abs. 2
- Verzicht auf Revision
- Statutenänderung
- HR-Eintrag
- Voraussetzungen
- Hat die Gesellschaft nicht mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt beschäftigt, so kann mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden (OR 727a Abs. 2
- Gegenstand und Umfang der Prüfung
- entfällt
- Revisionsergebnis
- entfällt
Weiterführende Informationen
Haftung der Revisionsstelle
- Haftung | aktiengesellschaft.ch
- Revisorenhaftung | revisoren-haftung.ch
- Aktienrechtliche Klagen: Klage aus Revisorenhaftung | aktienrechtliche-klagen.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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