Trotz Gründungseuphorie sollte der Unternehmer an die Familie und Risikoschutz vor Alter, Invalidität und Tod denken.
Ein weiterer Bereich betrifft die Begrenzung des Haftungsrisikos durch die Wahl von Güterstand (zB Gütertrennung) und der Unternehmens-Rechtsform (AG oder GmbH). Die Themen sind Ehevertrag, Testament und ggf. Erbvertrag.
Versicherungen
AHV/IV/EO
- Zwangsversicherungen
berufliche Vorsorge (BVG; 2. Säule)
- sofern und soweit sich der Unternehmer mit dem Personal in der PK des Unternehmens oder im Rahmen eines Kollektivvertrages, welches das Unternehmen mit einem autorisierten Versicherer abgeschlossen hat
- schliesst sich der Unternehmer nicht der unternehmensseitigen beruflichen Vorsorge an, kann er (fakultativ) via Säule 3a vorsorgen
Private Vorsorge (3. Säule)
- Sparkonto 3a
- Lebensversicherung
- Risikolebensversicherungen
- Sparlebensversicherungen
Auf Versicherungsdeckungen, die jede Privatperson bzw. jeder Haushalt haben sollte (Schaden- und Haftpflichtversicherungen), wird an dieser Stelle nicht eingegangen.
Ehegüter- und erbrechtliche Vorsorge
Für die relevanten Stichworte und Verweisungen siehe
- Checkliste „Meine Familie“
Weitere Detailinformationen
Statt einer Wiederholung sei verwiesen auf:
Literatur
- BÜRGI URS, Ehegüterrechtliche sowie erb- und versicherungsrechtliche Begünstigung, in: Schweizer Treuhänder 4/03, S. 256 ff.
- BÜRGI URS, Internationales Erbrecht Schweiz, 3. Auflage, Basel 2016, ca. 350 S.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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