Die Regelungsdichte hat sich bei den Steuererlassen massiv erhöht. Früher waren die Gesetze, auch die Steuergesetze, so strukturiert und formuliert, dass der Laie sie ohne Beizug eines Beraters anwenden konnte. Durch den Zeitenlauf, durch das wahl-motivierte Politmarketing der Volksvertreter, die von Lobbyisten verfolgten Partikularinteressen, die Globalisierung und die Einflussnahme von EU und den USA sind die Steuererlasse oft nur noch von Spezialisten beherrschbar. Dazu kommt, dass Mobilität, Digitalisierung und interkulturelle Partnerschaften bzw. berufliche Herausforderungen oft mit mehreren Tätigkeits- und Aufenthaltsorten verbunden sind, und auch so auf Seiten des Steuerpflichtigen zusätzliche Herausforderungen entstanden sind, die der Steuerlaie nicht mehr selber managen kann.
Gleiches gilt natürlich auch für Startups und Jungunternehmen, vor allem bei mehrschichtigen Beziehungen und Vertragsverhältnissen beim Aufbau, Expansion und Restrukturierung sowie bei der Beteiligungsnahme durch Investoren oder Venture Capital-Gesellschaften (VCG).
In folgenden Fällen kommt der Gründer, Jungunternehmer und „sein“ Unternehmen nicht mehr um den Beizug eines Steuerberaters umhin:
- Grenzüberschreitende
- F&E
- Produktion
- Vertrieb
- Verkaufsaktivitäten
- Betriebsstätten und Tochtergesellschaften im Ausland
- Venture Capital-Finanzierungen
- Mezzanine-Finanzierung
- Staatliche Finanzierungsunterstützung
- Spin-Offs
- Vergütungssysteme und Mitarbeiterbeteiligungen
- etc.
Für eine effektive Steuerberatung ist abzuklären, ob der Steuerberater in den delikaten Themen Ausbildung, Praxiswissen und Erfahrung hat.
Informationen zur Auswahl eines Steuerberaters finden Sie unter:
Weiterführende Informationen
- Unternehmenssteuern | unternehmenssteuern.ch
- Besteuerung Privatpersonen | besteuerung-privatpersonen.ch
- Besteuerung Selbständigerwerbender | besteuerung-selbstaendigerwerbender.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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