Die Schweiz verfügt grundsätzlich über ein attraktives steuerliches Umfeld:
- Allgemeines Niveau der Unternehmensgewinnsteuer im OECD-weiten Vergleich
- Unterdurchschnittlich
- Kapitalgewinne im beweglichen Privatvermögen
- Keine Besteuerung
- Abgabenbelastung des Einkommens natürlicher Personen
- Im Gesamtdurchschnitt international konkurrenzfähig.
Spezielle Situation von Startups und Jungunternehmen
Startups zeichnen sich aus durch:
- relativ hohen Kapitalbedarf
- Erwirtschaftung nur geringer oder keiner Gewinne
Steuererleichterungen?
Die Besteuerung des Eigenkapitals und des Vermögens (Kapital- und Vermögenssteuer) erzeugt deshalb eine substanzzehrende Wirkung.
Substanzzehrende Steuern sind aus ökonomischer Perspektive – soweit möglich – grundsätzlich zu vermeiden.
Denkbar sind Steuererleichterungen:
- Kantone
- Kantone können auf kantonaler und kommunaler Ebene gestützt auf das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) Steuererleichterung vorsehen
- im Rahmen der Regionalpolitik des Bundes (NRP) an industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe in strukturschwachen regionalen Zentren
- Entgegenkommen bei der zeitlichen Begrenzung des Verlustvortrages
Vergütungssysteme + Mitarbeiterbeteiligungen
Bei kapitalintensiven und umsatzabhängigen Startups bzw. Jungunternehmen sind Beteiligungsfinanzierungen und Mezzanine-Finanzierungen anzutreffen, deren Investoren als Anreiz zur Zielerreichung mit den ehemaligen Gründern, dem Kader und den Mitarbeitern ein Vergütungssystem bzw. Mitarbeiterbeteiligungen vereinbaren.
Geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen stellen steuerbares Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit dar.
Bei der einkommenssteuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen können stossende Situationen entstehen, wenn das Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit zu versteuern ist, aber der Mitarbeiter wegen der Sperrdauer noch keine liquide Mittel hat.
Vgl. ferner:
Kritik aus Wirtschaft und Politik an der Startup-Besteuerung
- In den vergangenen Jahren gab es auf Stufe Bund und auf Kantonsebene eine ganze Reihe von Vorstössen, die darauf abzielten, Startups und ihre Gründer steuerlich zu entlasten.
- Die Kritikpunkte sind:
- Vermögensbewertung
- Kritik, dass es bei den Inhabern von Startups zu hohen Vermögenssteuern kommen könne und dies insbesondere dann der Fall sei, wenn eine Finanzierungsrunde durch Investoren stattfinden müsse, was angesichts der in der Regel tiefen Löhne bei Gründern von Startups zu finanziellen Schwierigkeiten würde
- Bewertung von Mitarbeiteraktien
- Bewertung von Mitarbeiterbeteiligungen bei nicht kotierten Unternehmen
- Die unentgeltliche Abgabe oder die Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen zu Vorzugsbedingungen werden als Einkommen besteuert
- Ausserdem unterliegen sie der Vermögenssteuer, welche insbesondere im Rahmen einer Finanzierungsrunde bzw. Kapitalerhöhung oder einer massgeblichen Handänderung hoch sein
- Die beiden Besteuerungen können zu Liquiditätsproblemen führen, da die Löhne bei Startups oft unter dem marküblichen Niveau liegen
- Verkauf von Mitarbeiterbeteiligungen bei nicht kotierten Unternehmen
- Die Abgrenzung zwischen steuerfreiem Kapitalgewinn und Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ist nicht immer klar
- Werden Mitarbeiterbeteiligungen verkauft, so führt dies nicht immer zu einem steuerfreien Kapitalgewinn
- Bewertung von Mitarbeiterbeteiligungen bei nicht kotierten Unternehmen
- Verlustverrechnung
- Kritik, dass die zeitliche Beschränkung dazu führen könne, dass Startup-Unternehmen ihre Anfangsverluste nicht mehr abziehen könnten
- Vermögensbewertung
- Die Steuergesetze von Bund und Kantonen kennen keine Sonderregelungen für Startup Unternehmen und demgemäss auch keine Definition dieses Unternehmenstyp (Anwendbarkeit der allgemeinen Regelungen des Unternehmenssteuerrechts; Massgeblichkeit des verfassungsmässigen Grundsatzes der Rechtsgleichheit); Die bestehenden Gesetze beschränken eine steuerliche Privilegierung der Startups. – Gleichwohl ist davon auszugehen, dass der Steuervogt zur Attraktivhaltung des Startup-Standortes Schweiz weitere Besteuerungsoptimierungen suchen wird (siehe nachfolgend die „Weiterführenden Informationen“)