Grundsatz: Eigene Stiftung lohnt sich nur, wenn mindestens ein zweistelliger Millionenbetrag eingesetzt werden kann.
Deshalb bieten Grossbanken Möglichkeiten, dass sich Kunden in von Ihnen gegründeten Stiftungen quasi ein Zimmer mieten können:
- Stiftungen so aufgesetzt, dass sie einen möglichst breiten Stiftungszweck abdecken
- Klienten können darin einen eigenen Fonds errichten lassen und dessen Zweck und Namen bestimmen.
Mit solchen Stiftungen sind die Grossbanken den meisten Banken voraus. Die wenigsten Privatbanken oder Retailbanken können ihren Kunden eine so konkrete Lösung anbieten, wenn diese keine Stiftung gründen können, aber trotzdem Gutes tun möchten.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Startup UnternehmenEinleitung zum Startup in der SchweizAutoren:Factoring-FinanceEinleitung zu Factoring-FinanceAutoren:AnlegerschutzEinleitung zum AnlegerschutzAutoren:ZuwanderungEinleitung zur Zuwanderung in die SchweizAutoren:Monteurklausel / 183-Tage-RegelEinleitung zur Monteurklausel in der SchweizAutoren:Risiko-Management / Präventionsb...Einleitung zum Risiko-Management / zur Prä...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht