LAWINFO

Stiftungsrecht

QR Code

Exkurs: Immobilienanlagestiftung

Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht
Stichworte:
Stiftungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Immobilienanlagestiftungen haben durch die Zunahme der Sammelstiftungen, den Diversifikationsanspruch und den Professionalisierungsanspruch für Immobilien (Funktionengliederungen bei der Immobilienbewirtung und Komplexität) zugenommen. Von bestimmten Anbietern wurden sog. steuerbefreite asset swaps favorisiert, indem Pensionskassen ihre direkt gehaltenen Immobilien in eine Immobilienanlagestiftung gegen Ausgabe von Anteilen einbringen (höhere Rendite im Vergleich zu anderen Immobilienvehikeln).

Weiterführende Informationen

  • GUERRA F., Die Abwicklung von Asset-Swap-Immobilientransaktionen in der Schweiz, in: CUREM, Immobilienwirtschaft aktuell: Beiträge zur immobilienwirtschaftlichen Forschung, Zürich 2009
  • SCHUMACHER RETO, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Asset Swap im Immobilienbereich – ein neuer Trend bei Pensionskassen, in: Chancen und Risiken rechtlicher Neuerungen 2008/2009, S. 22 ff.
  • GANTENBEIN PASCAL, Besser auf Immobilien gebaut? – Bedeutung und Grenzen von Immobilienanlagen für Stiftungsportfolios, in: Innovation statt Stagnation – Wie sich Stiftungen aus der Krise befreien, Georg von Schnurbein + Philipp Egger (Hrsg.), Basel 2013, S. 149 ff.

Begriff: Immobilienanlagestiftung

Immobilien-Anlagestiftungen (auch Immobilien-AST) sind Anlagevehikel für institutionelle Investoren, die direkt oder indirekt steuerbegünstigt in Immobilien investieren.

Abgrenzung vom Anlagefonds

Abgesehen von der Rechtsform weicht die Immobilienanlagestiftung in steuerlicher Hinsicht vom Anlagefonds ab (Befreiung von Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden auf Kapital und Erträgen).

Die Immobilienanlagestiftung / Immobilien-AST

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.