Bei Immobilienanlagestiftungen (Immobilien-AST) stellen Gesetz- bzw. Verordnungsgeber besondere Anforderungen an die asset-Bewertung. Es sind hiefür befähigte Immobilien-Schätzungsexperten beizuziehen [ASV 11]:
Inländische Immobilien
- Mandatierung als Schätzungsexperten
- vor Auflage einer Immobilien-Anlagegruppe
- entweder 2 natürliche Personen oder eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz
- mit notwendiger Qualifikation
- mit gewährleisteter Unabhängigkeit
Ausländische Immobilien
- Mandatierung eines lokalen Schätzungsexperten
- Ergebnisplausibilisierung durch einen Schweizer Schätzungsexperten