Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht befasst sich mit folgenden Aufgaben:
- der (fakultativen) Vorprüfung von Stiftungsprojekten
- der Prüfung von Übernahmen von Stiftungen
- der jährlichen Kontrolle der Rechenschaftsablage
- Änderungen von Statuten und Reglementen
- Aufhebungen von Stiftungen
- Fusionen und Vermögensübertragungen
- der Befreiung von der Revisionspflicht
- der Beratung von Stiftenden und Stiftungsorganen.
ESA als Beurteilungs- und Entscheidungsinstanz
Die ESA ist ferner Beurteilungs- und Entscheidungsinstanz bei
- Eingaben oder
- förmlichen Stiftungsaufsichtsbeschwerden,
welche betreffen
- die Rechtmässigkeit der Stiftungstätigkeit an sich oder
- das Gebaren der Stiftungsorgane zum Gegenstand haben.
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