Die Familienstiftung ist nur zu bestimmten, eng beschränkten Zwecken zulässig. Sie darf nur der Erziehung, Unterstützung und Ausstattung der Familienmitglieder oder ähnlichen Zwecken dienen.
Unzulässig sind sogenannte Unterhaltsstiftungen, die durch ihre Vermögenserträge den dauernden Lebensunterhalt von Familienmitgliedern ermöglichen sollen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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