LAWINFO

Stiftungsrecht

QR Code

Unternehmensstiftung

Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht
Stichworte:
Familien- und Unternehmensstiftung, Holding, Stiftung als Holding, Stiftung als Unternehmensträger, Stiftungen, Stiftungsrecht, Unternehmen, Unternehmensstiftung, Unternehmensträger
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Üblicherweise werden Stiftungen mit einem idealen Zweck gegründet. Ob Stiftungen, die ein kaufmännisches Unternehmen betreiben und einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, zulässig sind, ist in der Lehre umstritten. Von der Rechtsprechung wurde die Frage bisher noch nicht klar beantwortet.

In der Praxis sind Unternehmensstiftungen in der Schweiz bislang als zulässig erachtet worden. Gegen die Zulässigkeit der Unternehmensstiftungen spricht in erster Linie die vom Gesetz vorgesehene behördliche Aufsicht, die dem Gesellschaftsrecht fremd ist sowie die mit der Aufsicht verbundene Verantwortlichkeit der Aufsichtsbehörde. Ferner fehlen auch Schutzmassnahmen zu Gunsten der Gläubiger (kaum Vorschriften für Bilanzierung, Reservenbildung und Erhaltung der Kapitalgrundlage).

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.