Üblicherweise werden Stiftungen mit einem idealen Zweck gegründet. Ob Stiftungen, die ein kaufmännisches Unternehmen betreiben und einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, zulässig sind, ist in der Lehre umstritten. Von der Rechtsprechung wurde die Frage bisher noch nicht klar beantwortet.
In der Praxis sind Unternehmensstiftungen in der Schweiz bislang als zulässig erachtet worden. Gegen die Zulässigkeit der Unternehmensstiftungen spricht in erster Linie die vom Gesetz vorgesehene behördliche Aufsicht, die dem Gesellschaftsrecht fremd ist sowie die mit der Aufsicht verbundene Verantwortlichkeit der Aufsichtsbehörde. Ferner fehlen auch Schutzmassnahmen zu Gunsten der Gläubiger (kaum Vorschriften für Bilanzierung, Reservenbildung und Erhaltung der Kapitalgrundlage).
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