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Stiftungsrecht

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Information und Auskunft

Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht
Stichworte:
Stiftungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jeder Anleger hat Anspruch auf

1. Information

  • Abgabe der aktuellen Stiftungssatzung
  • Mitteilung von Satzungsänderungen
  • Jahresberichts-Publikation innert 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres, enthaltend u.a.
    • Organe der Stiftung
      • Namen
      • Funktion der Experten
      • Immobilienschätzungs-Experten
      • Anlageberater
      • Anlagemanager
    • Jahresrechnung nach ASV 38 bis 41
    • Bericht der Revisionsstelle
    • Anzahl ausgegebene Ansprüche pro Anlagegruppe
    • Wichtige Ereignisse, Geschäfte und Beschlüsse der Anlagestiftung und der Tochtergesellschaften
    • Hinweise auf Prospekte
    • Überschreitung der Schuldner- und Gesellschaftsbegrenzungen nach ASV 26 Abs. 3
  • Aufsichtsbehörde kann im Interesse der Anleger zusätzliche Angaben einverlangen
  • Kennzahlenpublikation (ausser bei Immobilien-Anlagegruppen) min. vierteljährlich

2. Auskunft

  • Jederzeitiges Auskunftsrecht der Anleger gegenüber der Anlagestiftung
    • zur Geschäftsführung
    • Einsicht in das Rechnungswesen
  • Ausnahme
    • Verweigerung
      • Schutzwürdige Interessen
      • Gefahr der Geschäftsgeheimnisverletzung
    • Zustimmung des Stiftungsratspräsidenten zur Verweigerung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

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