Jeder Anleger hat Anspruch auf
1. Information
- Abgabe der aktuellen Stiftungssatzung
- Mitteilung von Satzungsänderungen
- Jahresberichts-Publikation innert 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres, enthaltend u.a.
- Organe der Stiftung
- Namen
- Funktion der Experten
- Immobilienschätzungs-Experten
- Anlageberater
- Anlagemanager
- Jahresrechnung nach ASV 38 bis 41
- Bericht der Revisionsstelle
- Anzahl ausgegebene Ansprüche pro Anlagegruppe
- Wichtige Ereignisse, Geschäfte und Beschlüsse der Anlagestiftung und der Tochtergesellschaften
- Hinweise auf Prospekte
- Überschreitung der Schuldner- und Gesellschaftsbegrenzungen nach ASV 26 Abs. 3
- Organe der Stiftung
- Aufsichtsbehörde kann im Interesse der Anleger zusätzliche Angaben einverlangen
- Kennzahlenpublikation (ausser bei Immobilien-Anlagegruppen) min. vierteljährlich
2. Auskunft
- Jederzeitiges Auskunftsrecht der Anleger gegenüber der Anlagestiftung
- zur Geschäftsführung
- Einsicht in das Rechnungswesen
- Ausnahme
- Verweigerung
- Schutzwürdige Interessen
- Gefahr der Geschäftsgeheimnisverletzung
- Zustimmung des Stiftungsratspräsidenten zur Verweigerung
- Verweigerung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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