Rechtnatur
Stiftungseinrichtung, die der beruflichen Vorsorge dient [vgl. BVG 53g Abs. 2]
Bisherige Qualifikation
Bis zur Kodifikationsergänzung von BVG 53g Abs. 2 wurde die Anlagestiftung in Lehre und Praxis als Einrichtung mit Doppelorganisation (Stiftung nach ZGB 80 ff. und Investmentclub in der Rechtsform der Einfachen Gesellschaft nach OR 530 ff) qualifiziert, mit der Folge, dass stets unklar war, ob die Anlagestiftung mit ihren Anlegern für Ansprüche untereinander solidarisch haften würden.
Motive
Gemeinsame Kapitalanlage und Vermögensverwaltung zur Kostenoptimierung
Merkmale der Anlagestiftung
Auch die Anlagestiftung wird durch die bekannten Stiftungselement geprägt:
- Widmung
- Stiftungserrichtung
- Vermögen
- Besonderer Zweck
- Gemeinsame Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern
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