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Stiftungsrecht

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Steuern

Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht
Stichworte:
Stiftungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die ausschliesslich der beruflichen Vorsorge dienenden Vermögen, d.h. auch das Anlagestiftungsvermögen, sind von den direkten Steuern befreit.

Gleichwohl unterstehen Anlagestiftungen verschiedenen Steuerarten und Abgaben.

Ob und inwieweit Anlagestiftungen den Effektenhändler-Status haben können und damit stempelabgabepflichtig werden, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen.

Literatur

  • KRIEMLER ROLAND, Steuern und Abgaben bei Anlagestiftungen – Komplexe Steuerfragen trotz Befreiung der Anlagestiftungsvermögen von den direkten Steuern, 1-2/2020 Expert Focus, S. 63 ff.

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