LAWINFO

Stiftungsrecht

QR Code

Unterstiftung

Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht
Stichworte:
Stiftungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Unterstiftung ist relevant, ob diese als unselbständige oder selbständige Unterstiftung ausgestattet ist:

Unselbständige Unterstiftung

  • Definition
    • Zuwendung eines Vermögens durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Verfügung von Todes wegen, mit der Auflage, dieses als Sondervermögen getrennt von der Vermögensmasse des Empfängers zu verwalten und zweckgemäss zu verwenden
  • Unterschied gegenüber selbständigen Stiftungsformen
    • Fehlender Rechtsträger (keine eigene Rechtspersönlichkeit für das Sammelvermögen)
      • Auflagenlösung
      • Treuhandmodell
    • Keine Organe und keine Kontrollgremien, ausser der „Stifter“
  • Identische Charakteristika
    • Besonderer Zweck
    • Vermögens-Separierung
      • Spende
      • Endowment (Kapitalausstattung durch eine andere Stiftung)
      • Zweckgebundener Fonds (sog. Stiftungsfonds)
    • Dauerhaftigkeit
      • Umwandlung von der unselbständigen in eine selbständige Stiftung
      • Wegfall des Stifters
        • Im Falle einer Auflagenschenkung
          • Keine Fortbestandsgefährdung für die unselbständige Unterstiftung
        • Im Falle des Treuhandmodells
          • Notwendigkeit der expliziten Regelung (prophylaktische Bezeichnung eines Ersatzstiftungsträgers

Selbständige (rechtsfähige) Unterstiftung

  • Es gelten die allgemeinen – vorstehend erläuterten – Stiftungsregeln für Errichtung und Betrieb

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.