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Stiftungsrecht

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Exkurs: Good Covernance

Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht
Stichworte:
Stiftungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Schweiz bietet für die Errichtung und Führung von Stiftungen bekanntlich gute Rahmenbedingungen. Gleichwohl stellt sich die Frage von Good Covernance im Stiftungsalltag resp. bei der praktischen Fördertätigkeit.

Der Verband „Swiss Foundation“ hat auf Basis des Gesetzestextes und der Stiftungsfunktion Grundsätze aufgestellt und Empfehlungen erlassen:

Grundsätze (3)

  • Allgemeines
    • Swiss Foundation geht davon aus, dass alles Stiftungshandeln von drei Grundsätzen bestimmt wird. Stiftungen, die den drei Grundsätzen für gutes Stiftungshandeln nachleben würden, erfüllten die Anforderungen an eine zeitgemässe Foundation Governance
  • Grundsatz 1: Umsetzung des Stiftungszwecks
    • Die Stiftung soll den Stiftungszweck auf möglichst effiziente und wirksame Weise zeitgemäss umsetzen
  • Grundsatz 2: Check and Balances
    • Die Stiftung sorgt mit geeigneten organisatorischen Massnahmen für ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle bei der Entscheidfindung und Umsetzung
  • Grundsatz 3: Transparenz
    • Die Stiftung fördert die Transparenz über ihre Grundlagen, Ziele, Strukturen und Tätigkeiten
  • Weitere Detailinformationen

Swiss Foundations Code / Empfehlungen (29)

  • Allgemeines
    • Eine interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe von Swiss Foundation hat 2009 den Swiss Foundation Code erstmals publiziert und 2015 weiterentwickelt
    • Der Swiss Foundation Code ist ein selbstregulatorisches und anwendungsorientiertes Werkzeug, welches in vollständig überarbeiteter 3. Auflage vorliegt
  • Inhalt
    • Der Swiss Foundation Code weist folgende Inhalte auf:
      • 3 Grundsätze
      • 29 Empfehlungen mit Kommentar und Randglossen
      • Stiftungsphänomenologie mit grundlegenden Fragen und Stiftungsmatrix
      • Stiftungsglossar
      • Stichwortverzeichnis
  • Weitere Detailinformationen

Swiss NPO-Code

  • Allgemeines
    • Der Swiss NPO-Code der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der grossen Hilfswerke richtet sich ausschliesslich an spendensammelnde Hilfswerke und ist verbindlich
  • Weitere Detailinformationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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