LAWINFO

Stiftungsrecht

QR Code

Stammvermögen / Anlagevermögen

Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht
Stichworte:
Stiftungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei Immobilienanlagegruppen sind für inländische Immobilien folgende Regeln zu beachten [vgl. ASV 27, in Anlehnung an das KAG bzw. der KKV]:

  • Freehold und Leashold
    • Zulässigkeit nur von übertrag- und registrierbaren Anlagen
  • Unbebaute Grundstücke
    • Vorhandene Erschliessung
    • Vorhandensein der Überbaubarkeit in rechtlicher Hinsicht
    • Umgehende Überbaubarkeit
  • Miteigentum (ME)
    • nur mit beherrschendem Einfluss
    • ME darf maximal 30 % des Vermögens der Anlagegruppe ausmachen
  • Anlagefokussierung in Diversifikation
    • nach Regionen
    • nach Lage
    • nach Nutzungsart
    • ohne Anlagefokussierung auf Bauprojekte
      • Bauland, angefangene Bauten sowie sanierungsbedürftige Objekte dürfen gesamthaft max. 30 % des Vermögens der Anlagegruppe ausmachen
  • Verkehrswert eines Grundstückes im Verhältnis zum Vermögen der Anlagegruppe
    • max. 15 %
    • nach den gleichen Grundsätzen erstellte Siedlungen gelten als ein Grundstück
    • aneinander angrenzende Parzellen gelten als ein Grundstück
  • Belehnung
    • Zulässigkeit
    • Quantitativ im Durchschnitt aller Grundstücke, welche von einer Anlagegruppe direkt oder über Tochtergesellschaften gehalten werden
      • max. 50 % des Verkehrswertes der Grundstücke
      • Kollektivanlagen, die den Belastungsgrenzwert von 50 % überschreiten, sind unzulässig
  • Kollektive Anlagen
    • Anlagezweck ausschliesslich dienend
      • Erwerb
      • Verkauf
      • Überbauung
      • Vermietung von eigenen Grundstücken
      • Verpachtung von eigenen Grundstücken

Bezüglich Tochtergesellschaften wird verwiesen auf:

Verordnung über die Anlagestiftung

Weiterführende Informationen

Liquiditätssteuerung:

  • Liquidität als nicht zu vernachlässigender Punkt bei der Immobilien-AST
  • KLOESS STEPHAN, Liquidität als springender Punkt – Spezifische Risiken von Immobilien-Anlagestiftungen, in: Schweizer Personalvorsorge 11 . 09, S. 41 f.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.