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Stiftungsrecht

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Personalvorsorgestiftungen / Sammelstiftungen

Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht
Stichworte:
Stiftungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Klassische Personalvorsorgestiftung

Personalvorsorgestiftungen sind Stiftungen, die von einem oder mehreren Arbeitgebern zum Zwecke der Personalwohlfahrt durch Ausrichtung vermögenswerter Leistungen bei speziellen Wechselfällen des Lebens wie Alter, Krankheit, Invalidität und Tod sowie Arbeitslosigkeit und wirtschaftliche Notlage errichtet und betrieben werden.

Synonyme:

  • heute noch:
    • Personalfürsorgestiftung
  • früher und überkommen:
    • Pensionskasse
    • Wohlfahrtsfonds

Sammelstiftungen

Personalvorsorgestiftungen mit mehreren beteiligten Arbeitgebern werden als sog. Sammelstiftungen bezeichnet; sie werden meistens durch Versicherungsgesellschaften errichtet und betrieben.

Differenzierung

Personalvorsorgestiftungen werden unterschieden in:

  • Paritätische Personalvorsorgestiftungen
    • Paritätische Vorsorgeeinrichtungen werden vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu gleichen Teilen geäufnet.
    • Viele der paritätischen Personalvorsorgestiftungen wurden nach Einführung der „neuen“ BVG-Stiftungen fusioniert oder liquidiert.
    • Vgl. hiezu BVG-Stiftung
  • Patronale Personalvorsorgestiftungen
    • Patronale Wohlfahrtsfonds werden in der Regel vom Arbeitgeber allein finanziert.
    • Die Destinatäre haben – abgesehen vom Liquidationsfall – keinen Rechtsanspruch auf Leistung.
    • Die Ausrichtung erfolgt nach den vorhandenen Mitteln und von Fall zu Fall nach Ermessen, entsprechend Reglement.
    • Die heutige Funktion ist die Ergänzung einer BVG-Stiftung.
    • Rechtliche und steuerliche Unsicherheiten haben die patronale Stiftung zu einem „Auslaufmodell“ werden lassen.

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