In den Genuss der Früchte des Stiftungsvermögens sollen die Destinatäre kommen. Dabei kann sich die Frage stellen, ob ein Anspruch auf Ausrichtung von Beiträgen besteht.
Die Rechte der Destinatäre sind grundsätzlich sehr beschränkt. Ein eigentlicher Anspruch auf Ausrichtung einer Leistung besteht nicht. Im Vergleich zu den allgemeinen Stiftungen ist die Rechtsstellung der Destinatäre im Bereich der BVG-Stiftungen etwas besser. Sie verfügen über ein Klagerecht auf Ausrichtung von Leistungen, wenn sie Beiträge an diese entrichtet haben, oder wenn ihnen nach den Stiftungsbestimmungen ein Anspruch auf Leistung zusteht.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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