Bei der Ermittlung der Wertquote sind verschiedene Faktoren zu beachten, welche je nach gegebener Qualität zur Steigerung oder Minde-rung der Wertquote beitragen. Ausgangslage ist stets die gesamte Grundfläche der einzelnen zu Sonderrecht ausgeschiedenen Teile (Wohn- bzw. Geschäftsfläche)
Hinzu kommen weitere Faktoren wie
- die geographische Orientierung
- die örtliche Lage (z.B. Lage zu Verkehrsstrasse oder Garten) und Aus-sicht
- die Etagenlage
- der Grundriss
- die Zugänglichkeit
Die einzelnen Faktoren unterliegen einer Bewertung. Südlagen sind höher einzustufen als Nordwestlagen; Attikawohnungen (mit Liftzugang) höher als Parterrewohnungen etc.
Beispiel:
Die folgende Tabelle zeigt ein fiktives, vereinfachtes Beispiel einer Wertquotenbestimmung eines Gebäudes mit drei Wohnungen:
Beispiel Bestimmung einer Wertquote als PDF:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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