LAWINFO

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

QR Code

Mängelrechte des Käufers von Stockwerkeigentumsanteilen

Rechtsgebiet:
Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen
Stichworte:
Eigentumswohnung, Stockwerkeigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Erwirbt der Eigentümer das Stockwerkeigentum aus erster Hand, d.h. bei Errichtung der Gebäulichkeit, so stellt sich jeweils die Frage, ob es sich um einen Werkvertrag oder um einen Kaufvertrag handelt, der dem Erwerb zu Grunde liegt. Diese Unterscheidung kann auf die zur Verfügung stehenden Mängelrechte Einfluss haben. Der Käufer besitzt die gesetzlichen Ansprüche auf Wandelung oder Minderung und Schadenersatz, während der Besteller im Werkvertrag zudem den Anspruch auf Nachbesserung erhält.

In der Regel werden die Mängelrechte aber durch vertragliche Abmachungen geregelt. Vertragliche Abmachungen gehen den gesetzlichen Bestimmungen vor und können von diesen abweichen. Häufig wird auf die Bestimmungen der SIA-Norm 118 verwiesen. Diese räumt dem Erwerber auch im Rahmen eines Kaufvertrages ein Nachbesserungsrecht ein.

  1. Geltendmachung der Mängelrechte
  2. Mängelrechte im Konkurs des Unternehmers

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.