Postiver Erbvertrag / Negativer Erbvertrag
Erbvertrag = Vertrag, womit eine Person bindende, (im Gegensatz zum Testament) nicht jederzeit frei widerrufbare Anordnungen über ihren Nachlass trifft (positiver Erbvertrag) oder von einem Erben einen Erbverzicht entgegennimmt (negativer Erbvertrag).
Positiver Erbvertrag
Negativer Erbvertrag
ÜBERSICHT: ERBVERTRAG
Allgemeines zum Erbvertrag
Verfügungsfähigkeit
- Verfügungsfähigkeit
- Seitens des Erblassers
- Seitens des Vertragspartners
- Merkpunkte zur Urteilsfähigkeit
Erbvertrags-Errichtung
- Erbvertrags-Errichtung
- Urkundsperson
- Zeugen
- Verfahren
- Vorverfahren
- Hauptverfahren
- Nachverfahren
Spezialfall
Erbvertrags-Funktion
- Erbvertrags-Funktion
- Erstmaliger Erbvertrag
- Erneuter Erbvertrag (einleitende Aufhebungsklausel)
- Erbvertrags-Änderung
- Erbvertrags-Nachtrag
Erbvertrags-Arten
Positiver Erbvertrag:
Negativer Erbvertrag:
Weitere mögliche Erbvertrags-Inhalte
- Feststellungen
- Rechtswahl
- Auflagen
- Bedingungen
- Aufhebung früherer Verfügungen von Todes wegen (Testament / Erbvertrag)
- Einseitige Anordnung (z.B. Willensvollstrecker-Einsetzung) = sog. testamentarische Klausel
- Wünsche
- Teilungsvorschriften
- Stiftungserrichtung
- Strafklausel
Vertragsaufhebung
- Vertragsaufhebung
- Aufhebungsvertrag
- Einseitige Aufhebung bei Vorliegen eines Enterbungsgrundes
- Vertragsrücktritt
- Vertragsaufhebung aufgrund gesetzlicher Vermutung bei Vorversterben des eingesetzten Erben bzw. eingesetzten Vermächtnisnehmers
- Spezialfall: Widerruf testamentarischer Klauseln
Aufbewahrung
- Aufbewahrung
- Aufbewahrung durch Vertragsparteien oder Drittpersonen
- Hinterlegung bei Behörde
- Keine Aufbewahrung in eigenem Banksafe
Einlieferung und Eröffnung
- Einlieferung und Eröffnung
- Keine gesetzliche Pflicht zur Einlieferung von Erbverträgen an Eröffnungsbehörde
- Recht zur Einlieferung je nach kantonaler Gesetzgebung
- Einlieferungsabrede im Erbvertrag
- Bei Einlieferung erfolgt Erbvertrags-Eröffnung durch zuständige Behörde
Vertragsauslegung
- Vertragsauslegung
- Gemäss den vertragsrechtlichen Auslegungsregeln
- Insbesondere nach dem sog. Vertrauensprinzip (Abgrenzung: Testament-Auslegung nach dem sog. Willensprinzip)
Erbvertrags-Mängel
- Erbvertrags-Mängel
- Verfügungsunfähigkeit des Erblassers (Unzurechnungsfähigkeit)
- Willensmangel des Erblassers
- Rechtswidriger oder sittenwidriger Inhalt
- Formmangel
- widersprüchlicher Inhalt
- unmöglicher Inhalt
- offensichtlich gefälschter Erbvertrag
- offensichtlich erzwungener Erbvertrag
- Vorliegen lediglicher Erbvertrags-Entwürfe
- Pflichtteilsverletzung aufgrund erbvertraglicher Anordnung
- Rechtsbehelfe bei Erbvertrags-Mängel
- Ungültigkeitsklage
- Nichtigkeitsklage
- Herabsetzungsklage
Schutz
- Schutz des Vertragspartners gegen spätere Verfügungen des Erblassers
- beim unentgeltlichen Erbeinsetzungs- / Vermächtnisvertrag
- beim entgeltlichen Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag
- Schutz des Erblassers bei Nichtleistung der Gegenleistung des Vertragspartners beim Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag
- Schutz des Erbauskaufenden bei Nichtleistung des Erbauskaufbetrages durch den Erblasser
- Schutz Dritter beim Erbauskauf
Checklisten und Muster
- Checklisten: Erbvertrag
- Muster (in Bearbeitung)
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