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Variable Vergütung
- Komplexität der Anreizmodelle
- Parameter- und Bedingungs-Regelung
- Einführung durch Änderungskündigung
- Verzögerungen, Kosten, Rechtshändel, Demotivation vor Einführung
- Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung unter Einbezug des / der Mitarbeiter(s)
Leistungsabhängige Entlöhnung
- Vertragsfreiheit lässt Vereinbarung einer leistungsabhängigen Entlöhnung zu
- Arbeitgeber hat Pflicht zur Zuweisung genügender Arbeit
- Kombination von leistungsabhängiger Entschädigung mit Fixlohn
- Ein 100 %-iger Leistungslohn ist unzulässig
- Trotz Leistungslohnabrede schuldet der Arbeitnehmer nur ein Tätigwerden und nicht ein Erfolg
- Unzulässigkeit einer Konventionalstrafe für den Leistungsumfang, weil die Leistungserbringung von der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeit abhängig ist und ansonsten der Arbeitnehmer das Auslastungs-Risiko übernehmen würde, welches zwingend der Arbeitgeber zu tragen hat
Erfolgsabhängige Entlöhnung
- Vertragsfreiheit lässt Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Entlöhnung zu
- Kombination von erfolgsabhängiger Entschädigung mit Fixlohn
- Ein 100%-iger Erfolgslohn ist unzulässig
- Angemessenheit der Entlöhnung erforderlich
- Eine Erfolgshaftung kann somit nicht gültig verabredet werden
- Verbot der Verlustbeteiligung
- Truckverbot
- Unzulässigkeit einer Konventionalstrafe für den Erfolg, weil ansonsten der Arbeitnehmer das wirtschaftliche Risiko übernehmen würde, welches zwingend der Arbeitgeber zu tragen hat
Lohnfestsetzung
- Bestimmbarkeit des Grundlohns
- Bestimmbarkeit des Leistungslohnes
- Bestimmbarkeit des Erfolgslohnes
Lohnhöhe
- Untergrenze
- Beachtung der Lohnvorschriften für Minimallöhne
- Beachtung eines Minimallohnes bei leistungs- und / oder erfolgsabhängigen Entschädigung bzw. variablen Löhnen (u.E. Lohn, den der Arbeitnehmer mit genügender Anstrengung ohne Leistungs- oder Erfolgsorientierung erzielen würde)
- Gleicher Lohn für Mann und Frau
- Anspruch auf Gleichbehandlung aller Mitarbeiter für gleichwertige Arbeit
- Einschränkungen der Vertragsfreiheit in Bezug auf den Lohn
Goldene Fesseln
- Bedingter Anspruch
- Suspensivbedingung: ungekündigtes Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Ausrichtung von Gratifikation, Bonus oder andere Art einer Variablen Vergütung
- Resolutivbedingung: Rückzahlungspflicht für bereits erhaltene Vergütungsanteile, falls das Arbeitsverhältnis innert einer bestimmten Frist aufgelöst wird
- Lohnrückbehalt
- Vergütungsfälligkeiten
- Lohnzahlung: Ende Monat
- Anteil am Geschäftsergebnis: 6 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres
- Lohnrückbehalt nur beschränkt zulässig
- Verfall zurückbehaltener Vergütungsanteile für den Fall eines Stellenwechsels sind problematisch
- Redaktionsgenauigkeit gefordert (vor Zeitpunkt der Auszahlung nur Begründung einer Anwartschaft und nicht eines Rechtsanspruchs)
- Kündigungsparität
- Unzulässigkeit der Vereinbarung unterschiedlich langer Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Gleiches gilt, wenn mit der Kündigung ein Nachteil verbunden wird, der nur eine Partei trifft
- Das Wegfallen von Vergütungen im Kündigungsfalle ist problematisch, ausser es handle sich um Leistungen, über die Arbeitgeber frei entscheiden kann
- Anspruch auf anteilsmässige Ausrichtung bei Lohnbestandteilen (pro rata temporis)
- Pro Rata-Anspruch auf Gewährung einer Gratifikation nur, wenn dies entsprechend vereinbart wurde
- Missbräuchliche Kündigung durch Arbeitgeber, zur Vereitelung des Bedingungseintritts für die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers
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