Der Vertragsvollzug verlangt nach Fortsetzung des Vertragsmanagements. Alle für den Vertragsabschluss relevanten Verpflichtungsdaten müssen auch bei der Vertragserfüllung abgearbeitet bzw. erfüllt werden:
- Leistungsaustausch
- Erfüllung der weiteren Bestimmungen
- Erfüllung von Nebenverpflichtungen.
Achten Sie auf einen störungsfreien Leistungsaustausch!
Durchführungsplanung
Bei der Vertragserfüllung (auch: Vertragsdurchführung) sind die Vertragspunkte mit Handlungsbedarf aufzulisten und mit einer Terminplanung (Agenda) zu versehen.
Von Vorteil ist es, wenn die Liste mit den „Handlungsbedarf-Vertragspunkten und der sog. Agenda unter Anführung der Ausführungspunkte bzw. –ziele ergänzt zu einem „Vollzugs-Drehbuch“ ausgebaut wird.
- Vollzugs-Drehbuch
- Vollzugsteam
- Leistungssicherung
- Leistung und Gegenleistung
- Treuhandabwicklungen
- Leistungsänderungen
- Rechtshandlungen
- Leistungsstörungen
- Krisenmanagement
Rekapitulation
Die Durchführungsplanung findet in verschiedenen Schritten gerechnet ab dem Erstkontakt statt:
- Verhandlungsstrategie
- Entwurfsstrategie
- Durchführungsstrategie
Wirksamkeit des Vertrages
Der unterzeichnete Vertrag ist für die Rechtswirksamkeit an Bedingungen geknüpft:
- Suspensiv-Bedingungen
- Genehmigungen
Solange der Vertrag nicht rechtsbeständig ist,
- darf mit seiner Erfüllung nicht gestartet werden
- muss das Vollzugsteam zuerst die Rechtsbeständigkeit herbeiführen
- haben die Parteien während der Schwebephase zu beachten:
- Risikoverteilung
- Gemeinsame Bemühung zur Erzielung der
- Bedingungen
- Genehmigungen
- Schadenersatzpflicht bei fahrlässiger Verhinderung des Bedingungseintritts oder der Nichterteilung der Genehmigungen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.