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Immobilienbesteuerung

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Erwerb von Bauland (asset deal)

Rechtsgebiet:
Immobilienbesteuerung
Stichworte:
Besteuerung Immobilien, Immobilien versteuern, Immobilienbesteuerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besonders zu beachten ist die sog. Zusammenrechnungspraxis und die Erschliessungspfandrechte.

Zusammenrechnungspraxis von Land und Projekt

Es ist abzuklären, ob Land und Projekt der Grundstückgewinnsteuer unterworfen werden (sog. Zusammenrechnungspraxis).

Die Zusammenrechnungspraxis ist üblich in folgenden Erwerbs-Fällen:

  • Kauf von Bauland mit Abschluss eines Werkvertrages für die Baute (GU- oder TU-Vertrag)
  • Kauf von Immobilien mit schlüsselfertigen Gebäuden
  • Stockwerkeigentum

Weiterführende Informationen

» Immobilien ab Plan

» Schlüsselfertige Immobilien

» Stockwerkeigentum

Gesetzliche Erschliessungs-Pfandrechte

Der Käufer hat sich zu vergewissern, ob der Verkäufer die Erschliessungsbeiträge bezahlt hat, kann doch sonst je nach Kanton ein gesetzliches Pfandrecht drohen, welches dann von ihm zur Vermeidung einer Grundpfandverwertung abzulösen ist und die Gefahr besteht, dass mangels Abrede unklar ist, ob er vom Verkäufer die Schadloshaltung verlangen kann oder nicht.

Grundeigentümerbeiträge (sog. Perimeterbeiträge) können ausstehend sein für:

  • Zonenpläne
  • Quartierplanverfahren
  • Gestaltungspläne.

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