Besonders zu beachten ist die sog. Zusammenrechnungspraxis und die Erschliessungspfandrechte.
Zusammenrechnungspraxis von Land und Projekt
Es ist abzuklären, ob Land und Projekt der Grundstückgewinnsteuer unterworfen werden (sog. Zusammenrechnungspraxis).
Die Zusammenrechnungspraxis ist üblich in folgenden Erwerbs-Fällen:
- Kauf von Bauland mit Abschluss eines Werkvertrages für die Baute (GU- oder TU-Vertrag)
- Kauf von Immobilien mit schlüsselfertigen Gebäuden
- Stockwerkeigentum
Gesetzliche Erschliessungs-Pfandrechte
Der Käufer hat sich zu vergewissern, ob der Verkäufer die Erschliessungsbeiträge bezahlt hat, kann doch sonst je nach Kanton ein gesetzliches Pfandrecht drohen, welches dann von ihm zur Vermeidung einer Grundpfandverwertung abzulösen ist und die Gefahr besteht, dass mangels Abrede unklar ist, ob er vom Verkäufer die Schadloshaltung verlangen kann oder nicht.
Grundeigentümerbeiträge (sog. Perimeterbeiträge) können ausstehend sein für:
- Zonenpläne
- Quartierplanverfahren
- Gestaltungspläne.
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