Kurzdefinition
Vormerkung = Einschreibung im Grundbuch mit quasi-dinglicher Wirkung
Langdefinition
Die Vormerkung ist eine Einschreibung im Grundbuch um das vorgemerkte Rechtsverhältnis gegenüber später begründeten dinglichen oder vorgemerkten Rechten zu sichern
Fremdsprachbegriffe
- Französisch
- Annotation
- Italienisch
- Annotazioni
- Rätoromanisch
- Prenotaziun
- Englisch
- Priority notice