- Die Vormerkung ist eine „Vormerkung“ und keine „Eintragung“ oder „Anmerkung“.
Im Grundbuchrecht werden die Einschreibungen ins Hauptbuch unterschieden in:
- Eintragungen
- Eigentum
- Dienstbarkeiten
- Grundlasten
- Grundpfandrechte
- Anmerkungen
- Abgrenzung von Eintragungen und Vormerkungen
- Vormerkungen
- Numerus clausus der vormerkbaren Rechte (vgl. ZGB 959 ff.)