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Vormerkungen

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EINTRAGUNG NACHGEHENDER RECHTE

Rechtsgebiet:
Vormerkungen
Stichworte:
Vormerkung, Vormerkungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Am 01.01.1994 trat ZGB 961a in Kraft:

Grundlage

  • Materialien
    • AS 1993 S. 1404
    • BBl 1988 III 953
  • Gesetzliche Grundlage

Ziel

  • Klärung der Auswirkungen auf das Verfügungsrecht des eingetragenen Grundeigentümers

Bedeutung

Wirkungen

  • Klarstellung, dass der Grundeigentümer nicht an der Verfügung über sein Grundstück gehindert ist
  • Nicht erwähnt, aber (von Berechtigten später eingetragener Rechte und Vormerkungen) zu beachten:
    • Rangwirkung
    • Alterspriorität

Vorstellung eines im Range der dinglichen Sicherheit nachgehenden Rechts

  • Der Berechtigte eines älteren Rechts, so auch einer früheren Vormerkung, kann die Vorstellung eines jüngeren Rechts, namentlich auch einer Vormerkung, bewilligen
  • Durch den grundbuchlichen Vollzug einer solchen Vorstellungsbewilligung muss sich der Berechtigte des älteren Rechts die jüngere Vormerkung entgegenhalten lassen
  • Vgl. hiezu BGE 90 II 402, Erw. 5.

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