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Vormerkungen

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Numerus clausus vormerkbarer Verfügungsbeschränkungen

Rechtsgebiet:
Vormerkungen
Stichworte:
Vormerkung, Vormerkungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Grundbuch sind – wie bei der Vormerkung persönlicher Rechte – grundsätzlich nur die im Gesetz vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen vormerkbar (= Numerus clausus der vormerkbaren Rechte).

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