Die Entstehung des Wohnrechts ist nicht besonders geregelt, weshalb sekundär die Regeln über die Nutzniessung Anwendung finden.
Es gelten die Vorschriften über den Erwerb von Grundeigentum. Dabei ist wie allgemein zu unterscheiden zwischen Rechtsgrundausweis (Erwerbsgrund) und grundbuchlichem Vollzug (Erwerbsakt, d.h. dingliche Entstehung der Personaldienstbarkeit):
- Entstehung
- Rechtsgrundausweis
- Als Rechtsgeschäft unter Lebenden
- Als Rechtsgeschäft von Todes wegen oder in einer Erbteilung
- Unter Ehegatten
- Grundbuchlicher Vollzug
- Grundbuchanmeldung
- Grundbucheintrag
- Exkurs: Eigentümerwohnrecht