Es gelten die Vorschriften über den Erwerb von Grundeigentum. Dabei ist wie allgemein zu unterscheiden zwischen Rechtsgrundausweis (Erwerbsgrund) und grundbuchlichem Vollzug (Erwerbsakt, d.h. dingliche Entstehung der Personaldienstbarkeit):
- Entstehung
- Rechtsgrundausweis
- Als Rechtsgeschäft unter Lebenden
- Als Rechtsgeschäft von Todes wegen oder in einer Erbteilung
- Errichtung zugunsten mehrerer Personen
- Unter Ehegatten
- NN-Erwerbsakt für Immobilien
- Grundbuchanmeldung
- Grundbucheintrag
- Exkurs: Eigentümernutzniessung
- NN-Erwerbsakt für bewegliche Sachen + Forderungen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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