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Wohnrecht

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Grundbuchlicher Vollzug

Rechtsgebiet:
Wohnrecht
Stichworte:
Wohnrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der grundbuchliche Vollzug beginnt mit der Grundbuchanmeldung (samt Einreichung des Rechtsgrundausweises), mit dem Ziel des Grundbucheintrags, für die Entstehung des Wohnrechts.

Grundbuchanmeldung

Für die Eintragung ins Grundbuch ist eine sog. „Grundbuchanmeldung“ (Einschreibeantrag zur Eintragung der Personaldienstbarkeit „Wohnrecht“ im Hauptbuch) notwendig.

Grundbucheintrag

Für die Entstehung der Personaldienstbarkeit „Wohnrecht“ bedarf sie der Eintragung im Grundbuch, mit sog. „Konstitutivwirkung“.

Exkurs: Eigentümerwohnrecht

Die Errichtung eines Eigentümer-Wohnrechts gilt gemäss überwiegender Lehre und Rechtsprechung als zulässig

Literatur

  • MOOSER MICHEL, La fin du droit d’habitation, ZBGR 77 (1996) S. 159 ff.
  • LIVER PETER, Zürcher Kommentar, N 41 f. zu ZGB 733

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