Die Bank (Kreditgeber) hat regelmässig ein grosses Interesse, ihre Kreditmittel zurückzuführen und nicht ausbuchen müssen; eine Kreditabschreibung trifft meistens auch die Bankmitarbeiter persönlich.
Der Kreditgeber verlangt von den Organen des Kreditnehmers in Krisensituationen:
- Transparenz
- Zusammenarbeit
- Umsetzung vereinbarter Vorgehen nach Termin und Qualität
- Verlässlichkeit
- Leistung persönlicher Sicherheiten durch die wirtschaftlich Berechtigten
- Persönliches (Sanierungs-)Engagement
Das persönliche Verhalten und die Verlässlichkeit der Kreditnehmer-Organe rücken vermehrt in den Mittelpunkt der Bank-Beurteilung des Kreditnehmerverhaltens. Werden seitens der Bank Vorbehalte bezüglich bestimmter Personen des Kreditnehmers (Kompetenz, Ausbildung, Erfahrung, Charakter usw.) angebracht, kommt der Kreditnehmer nicht umhin, sich Gedanken zu machen zu:
- Personal-Mutationen
- Ansprechpartner-Wechsel
- zB andere Person als Ansprechpartner beim Kreditnehmer
- zB Allozierung auf Stufe GL anstatt ausschliesslich beim CFO
- zB Erklärung zur VR-Sache anstelle GL
- Beizug eines Beraters (zB Sanierer)
- o.ä.
Es ist zweckmässig, wenn der Kreditnehmer rechtzeitig einen unabhängigen (externen) Berater mit Sanierungserfahrung beizieht. Bleibt er diesbezüglich untätig, wird die Bank aktiv und unterbreitet selber Beratervorschläge, mit dem Nachteil, dass das Engagement eines erst dann selbst ausgewählten Beraters negativ beurteilt werden könnte.
Jedenfalls sollten in personeller Hinsicht, bei den soft facts, alle Bedenken ausgeräumt werden, bleiben in der Folge immer noch mehr hard facts auf der Traktandenordnung als lieb; ebenso permanent vorhanden bleiben die Interessengegensätze:
- Bank strebt eine sich reduzierende Ausleihung mit mehr Sicherheiten an
- andere Gläubiger des Unternehmens, auf deren Rechte und Bedürfnisse auch zu achten ist
- Laufende Geschäftstätigkeit mit ihren Sorgenbereichen
- Liquidität
- Einkauf (optimalere Preise / Vorauszahlungswünsche)
- Absatz (täglicher Kampf um den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen)
- Arbeitnehmer (Erhaltung qualifizierter Arbeitnehmer, Arbeitsplatzsicherheit usw.)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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