LAWINFO

Zession

QR Code

Erwartetes Kreditnehmerverhalten

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Bank (Kreditgeber) hat regelmässig ein grosses Interesse, ihre Kreditmittel zurückzuführen und nicht ausbuchen müssen; eine Kreditabschreibung trifft meistens auch die Bankmitarbeiter persönlich.

Der Kreditgeber verlangt von den Organen des Kreditnehmers in Krisensituationen:

  • Transparenz
  • Zusammenarbeit
  • Umsetzung vereinbarter Vorgehen nach Termin und Qualität
  • Verlässlichkeit
  • Leistung persönlicher Sicherheiten durch die wirtschaftlich Berechtigten
  • Persönliches (Sanierungs-)Engagement

Das persönliche Verhalten und die Verlässlichkeit der Kreditnehmer-Organe rücken vermehrt in den Mittelpunkt der Bank-Beurteilung des Kreditnehmerverhaltens. Werden seitens der Bank Vorbehalte bezüglich bestimmter Personen des Kreditnehmers (Kompetenz, Ausbildung, Erfahrung, Charakter usw.) angebracht, kommt der Kreditnehmer nicht umhin, sich Gedanken zu machen zu:

  • Personal-Mutationen
  • Ansprechpartner-Wechsel
    • zB andere Person als Ansprechpartner beim Kreditnehmer
    • zB Allozierung auf Stufe GL anstatt ausschliesslich beim CFO
    • zB Erklärung zur VR-Sache anstelle GL
  • Beizug eines Beraters (zB Sanierer)
  • o.ä.

Es ist zweckmässig, wenn der Kreditnehmer rechtzeitig einen unabhängigen (externen) Berater mit Sanierungserfahrung beizieht. Bleibt er diesbezüglich untätig, wird die Bank aktiv und unterbreitet selber Beratervorschläge, mit dem Nachteil, dass das Engagement eines erst dann selbst ausgewählten Beraters negativ beurteilt werden könnte.

Jedenfalls sollten in personeller Hinsicht, bei den soft facts, alle Bedenken ausgeräumt werden, bleiben in der Folge immer noch mehr hard facts auf der Traktandenordnung als lieb; ebenso permanent vorhanden bleiben die Interessengegensätze:

  • Bank strebt eine sich reduzierende Ausleihung mit mehr Sicherheiten an
  • andere Gläubiger des Unternehmens, auf deren Rechte und Bedürfnisse auch zu achten ist
  • Laufende Geschäftstätigkeit mit ihren Sorgenbereichen
    • Liquidität
    • Einkauf (optimalere Preise / Vorauszahlungswünsche)
    • Absatz (täglicher Kampf um den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen)
    • Arbeitnehmer (Erhaltung qualifizierter Arbeitnehmer, Arbeitsplatzsicherheit usw.)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.