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Zession

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(Nicht-)Bestimmbarkeit Zessionsforderungen

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt die zessionsrechtliche Spezifikation der künftigen Zessionsforderungen:

Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit?

  • Künftige Forderungen müssen bestimmt oder mindestens bestimmbar sein in Bezug auf
      • Person des debitor cessus
      • Rechtsgrund
      • Höhe der Forderung

Zeitpunkt?

  • Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit sollte im Zeitpunkt der Abtretung, der Geltendmachung, spätestens aber im Moment der Konkurseröffnung bekannt sein

Fazit

  • Für eine Gültigkeit der Globalzession ist der Globalzessionsvertrag so auszugestalten, dass die zukünftigen Forderungen im Moment ihrer Entstehung nach Inhalt, Rechtsgrund und Drittschuldner zweifelsfrei bestimmt sind
  • Ob der Globalzessionsvertrag bestandessicher und konkursfest ausgestaltet ist, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden.

Weiterführende Informationen

  • Literatur
      • BUCHER EUGEN, Kreditsicherung durch Zession, in: ‹Probleme der Kreditsicherung›, Berner Tage für die juristische Praxis 1981, Bern 1982, S. 10 ff.

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