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Zession

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Unbeschränkte Globalzession

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die oft in den Globalzessionsformularen anzutreffenden Formulierungen, wonach alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Kreditnehmers globalzessionsweise an die kreditierende Bank abgetreten würden, sind mehr als fragwürdig:

Persönlichkeitsverletzung

  • Die Abtretung sämtlicher gegenwärtigen und künftigen Forderungen verstösst gegen die Persönlichkeit und gegen die wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit (vgl. ZGB 27 Abs. 2)

Sittenwidrigkeit

Fazit

  • Unbeschränkte Globalzessionen gelten als nichtig (vgl. BGE 112 II 433, Erw. 3), wobei die Nichtigkeit von Amtes wegen zu beachten ist

Tipp an die Banken

  • Banken sollten bei Veranlassung einer Globalzession darauf achten (und dokumentieren), dass dem Zedenten noch weitere (existenzerhaltende) Ertragsquellen verbleiben, um die Situation von Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit zu vermeiden

Weiterführende Informationen

  • Empfehlung durch die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg)
    • Die juristische Kommission der Schweizerischen Bankiervereinigung rät den Banken, die Globalzession zurückhaltend anzuwenden und minimale Richtlinien zu beachten
  • Literatur
    • BUCHER EUGEN, Kreditsicherung durch Zession, in: ‹Probleme der Kreditsicherung›, Berner Tage für die juristische Praxis 1981, Bern 1982, S. 10 ff.

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