Abschlagszahlung/Sozialabzüge
SchKG 237 Abs. 3 Ziff. 5... weiterlesen
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Die Kollokationskriterien sind klar: Bestand Höhe Rang Lohnprivileg (Konkursprivileg; SchKG 219) Subordinationsverhältnis? Pfandrecht/kfm Retentionsrecht Arbeitsprozess vor KE Prozesseinstellung (SchKG 207) Gläubigerentscheid (KVo 63) Weiterführende Informationen... weiterlesen
Aufgrund der Feststellungen der Konkursverwaltung aus der Forderungsprüfung (Forderungserwahrung) können sich Bereinigungsmöglichkeiten ergeben. Die Konkursverwaltung gibt dem Gläubiger Gelegenheit, seine Forderungseingabe anzupassen oder Belege zum... weiterlesen
Die Konkursverwaltung hat zu prüfen, ob, in welcher Höhe und ich welchem Rang eine (Arbeitnehmer-)Forderung im Kollokationsplan zugelassen werden kann und am dereinstigen Liquidationserlös teilnehmen... weiterlesen
Forderungserwahrung Forderungsbereinigung Kollokationsplan Abschlagszahlung/Sozialabzüge Verlustschein / Verlustausweis... weiterlesen
Forderungsanmeldung Lohnforderung Konkursprivileg Spesen Fringe Benefits Ferienanspruch Familienausgleichskassen Schadensminderungspflicht... weiterlesen
Hat der Arbeitnehmer sich Arbeitnehmereigentum angeeignet oder in Kenntnis von Überschuldung oder Insolvenzsituation den Kündigungslohn auszahlen lassen, sind dies für die Konkursverwaltung näher zu prüfende... weiterlesen
Für den Fall, dass die Konkursverwaltung nicht in sein Arbeitsverhältnis eintritt, hat der Arbeitnehmer – sofern und soweit kein Mietvertrag besteht oder er kein Vorzugsrecht... weiterlesen
Kann der Arbeitnehmer vor Versiegelung der Arbeitgeberräume sein Gegenstände nicht mitnehmen und später auch nicht einvernehmlich ausgehändigt erhalten, bleibt ihm nur die Beantragung einer formalen... weiterlesen
Beim Arbeitsvertrag sind in der Regel folgende Entscheidungswege offen: Fortführung des Arbeitsverhältnisses Kündigung des Arbeitsverhältnisses Nichteintritt in das Arbeitsverhältnis (SchKG 211 Abs. 2) Abschluss eines... weiterlesen
Die Konkurswirkungen beschlagen in einem Arbeitgeberkonkurs insbesondere folgende Thematas: Rechtsstellung Arbeitgeber / Konkursverwaltung Betriebseinstellung Betriebsweiterführung Konkursverfahren.... weiterlesen
Ein Konkurswiderruf ist nur beim Nachweis möglich, dass sämtliche Forderungen getilgt sind jeder Gläubiger seine Konkurseingabe zurückzieht oder ein Nachlassvertrag zustandegekommen ist (SchKG 195). Weiterführende... weiterlesen
Konkurs Im Konkurs (SchKG 189) werden alle Aktiven zur Befriedigung aller Gläubigerforderungen versilbert (Zerschlagung). Für eine Unternehmensweiterführung ist dieses Verfahren in der Regel nicht geeignet,... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage SchKG SchKG 211 SchKG 238 SchKG 237 Abs. 3 Ziff. 2 OR 333 ... weiterlesen
Interesse der Arbeitnehmer an einer zeitnahen Konkurseröffnung über den nicht zahlenden Arbeitgeber Arbeitnehmer erhalten bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers seitens der Sozialversicherungen (Insolvenzentschädigung und / oder... weiterlesen