Pfandrecht für Heimfallentschädigung
Der Baurechtsnehmer und seine Grundpfandgläubiger haben gegenüber dem jeweiligen baurechtsbelasteten Grundeigentümer ein unmittelbares gesetzliches Pfandrecht: für die Forderung aus Heimfallentschädigung [vgl. ZGB 779d Abs. 2... weiterlesen