Eine Fünftklässlerin weigerte sich, am Ausbruchstest in ihrer Schule teilzunehmen, weshalb sie für 10 Tage vom Präsenzunterricht ausgeschlossen wurde. Der Vater der Tochter rekurrierte erfolglos gegen den (teilweise rückwirkenden) Beschluss der Schulpflege beim zuständigen Bezirksrat und erhob in der Folge Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich (VGer ZH). In den Erwägungen des VGer ZH ergab […]
Spucktest-Verweigerung von Fünftklässlerin: 10 Tage-Ausschluss vom Präsenzunterricht war rechtens