StPO 85 Abs. 2 – Track & Trace nicht ausreichend Zustellung Die Vorinstanz stellte dem in Frankreich lebenden Beschwerdeführer das Berufungsurteil gestützt auf Art. 16 Abs. 2 des zweiten Zusatzprotokolls zum Rechtshilfeübereinkommen (2. ZP zum EUeR; SR 0.351.12) per Einschreiben mit Rückschein direkt an dessen Wohnadresse zu. Zustell-Grundlagen Die Formen der Zustellung im Strafverfahren sind […]
Urteil gilt nur bei unterzeichneter Empfangserklärung als rechtsgültig zugestellt
